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Erwerbsberechtigung

Da Waffen und Munition nur an Personen abgegeben werden dürfen, die das 18. Lebensjahr (in bestimmten Fällen auch das 21. Lebensjahr) vollendet haben, benötigen wir von Ihnen einmalig vor deren Verkauf und Lieferung eine Vorlage einer entsprechenden Urkunde oder eine amtliche Bestätigung.
Gleiches gilt für den Erwerb von sogenannten „Freien Waffen“, wie z.B. Luftgewehre bzw. Luftpistolen, Softair (jeweils mit „F-Zeichen“), Gas- und Schreckschusswaffen.
Stellt ein Messer aufgrund seiner Eigenschaften (z.B. zweiseitig geschliffen) eine erlaubte Waffe dar, benötigen wir hierfür ebenfalls einen entsprechenden Altersnachweis.

Im Weiteren gilt:

Seit dem 01.09.2020 benötigen wir für den Verkauf, Ankauf, Reparatur von Waffen und Waffenteilen, Ihre NWR-ID Nummer. Bitte besorgen Sie sich zeitnah bei Ihrer Behörde einen Ausdruck Ihres "Stammdatenblattes". 

Beim Erwerb von Langwaffen (Waffen über 60cm Gesamtlänge):
müssen Jäger einen gültigen Jahresjagdschein vorlegen.
müssen Sportschützen die original Waffen-Besitz-Karte (gelbe WBK) vorlegen.

Beim Kauf über den Onlineshop benötigen wir die entsprechenden Dokumente entweder im Original (Jagdschein, WBK)  oder als amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie, jeweils mit allen beschrifteten Seiten (nur beim Jagdschein). Das Datum der Beglaubigung darf dabei max. 14 Tage alt sein.

Beim Erwerb von Langwaffenmunition:
müssen Jäger ihren gültigen, originalen Jahres- bzw. Dreijahresjagdscheine vorlegen
müssen Sportschützen ihre original Waffen-Besitz-Karte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung oder einen separaten Munitionserwerbschein vorlegen.

Beim Kauf über den Onlineshop benötigen wir die entsprechenden Dokumente entweder im Original (Jagdschein, WBK)  oder als amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie, jeweils mit allen beschrifteten Seiten (nur beim Jagdschein). Das Datum der Beglaubigung darf dabei max. 14 Tage alt sein.

Beim Erwerb von Kurzwaffen (Waffen unter 60cm Gesamtlänge):
müssen Jäger die original Waffen-Besitz-Karte mit Voreintrag ihrer Behörde vorlegen.
müssen  Sportschüssen die original Waffen-Besitz-Karte (gelbe oder grüne WBK) vorlegen.

Beim Kauf über den Onlineshop benötigen wir hier die entsprechenden Dokumente immer als Original.

 

Beim Erwerb von Kurzwaffenmunition:
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üssen Jäger die original Waffen-Besitz-Karte mit eingetragener Munitionserwerbberechtigung oder einen separaten Munitionserwerbschein ihrer Behörde vorlegen.
müssen Sportschützen die original Waffen-Besitz-Karte mit eingetragener Munitionserwerbberechtigung oder einen separaten Munitionserwerbschein ihrer Behörde vorlegen.

Beim Kauf über den Onlineshop benötigen wir die entsprechenden Dokumente entweder im Original oder als amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie (jeweils mit allen beschrifteten Seiten). Das Datum der Beglaubigung darf dabei max. 14 Tage alt sein.